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Restaurant Mi & Ti, Luxemburg

Restaurant Mi & Ti, Luxemburg · Bild: Thomas Winterstetter

Verkostungen

Bei weinfreaks.de verbinden wir verschiedene Verkostungsformen miteinander.

Die offene Verkostung

In einer offenen Verkostung weiß der Kritiker, welchen Wein er gerade verkostet. Die Objektivität kann hierdurch beeinträchtigt sein, insbesondere dann, wenn der Verkoster den Weinerzeuger persönlich gut kennt. Wenn möglich, ziehen wir daher die Blindverkostung vor. Oft lassen die Umstände aber nur eine offene Verkostung zu. Wir sind uns der Problematik offener Verkostungen allerdings bewusst und versuchen in jedem Fall, eine kritische Distanz zum Weinerzeuger zu wahren. Es liegt gleich aus mehreren Gründen in unserem ureigenen Interesse, unverhältnismäßig niedrige oder hohe Bewertungen zu vermeiden. Erstens sind wir der Überzeugung, dass ein Weinerzeuger für seine Arbeit in jedem Fall ein ehrliches Feedback verdient, das ihn in die Lage versetzt, selbstkritisch die Qualität seiner Weine weiterzuentwickeln. Zweitens konterkarieren verzerrende Bewertungen unser Selbstverständnis und führen nicht zuletzt bei unseren Lesern zu nachhaltigem Vertrauensverlust.

Die Blindverkostung

In einer Blindverkostung weiß der Kritiker nicht, welchen Wein er gerade verkostet. Je nach Situation können im Einzelfall allerdings Daten wie Einzellage, Rebsorte oder Jahrgang bekannt sein, sofern sich aus diesen nicht die Identität des Weines herleiten lässt. Das Ziel einer Blindverkostung ist eine möglichst objektive Weinbewertung. Die Blindverkostung stellt die ehrlichste Verkostungsform dar. Wesentliche Fragen zu Herkunfts- und Rebsortentypizität sowie altersgerechter Entwicklung bleiben aber unter Umständen offen.

Das Vier-Augen-Review

Das Vier-Augen-Review kann sowohl im Rahmen einer offenen wie auch einer Blindverkostung Anwendung finden. Beim Vier-Augen-Prinzip sitzt ein zweiter Verkoster mit am Tisch und prüft die Bewertung des ersten Verkosters auf Plausibilität. Weichen die Bewertungen der Verkoster voneinander ab, sind beide gehalten, eine Einigung zu finden. Kann keine Einigung erzielt werden, wird das arithemtische Mittel aus den Bewertungen beider Verkoster gebildet, wobei die Bewertung des ersten Verkosters mit doppelter Gewichtung in die Rechnung eingeht.

Juryverkostungen

Verkostungen können durch einen einzelnen Kritiker erfolgen oder durch mehrere Personen, die hierzu eine Jury bilden. Bewertungen einer Jury hängen weniger von den Qualitätspräferenzen einzelner Verkoster ab. Juryverkostungen eignen sich daher gut, um das Urteil eines breiteren Publikums widerzuspiegeln. Was augenscheinlich als Vorteil gilt, hat in der Praxis allerdings auch nachteilige Effekte: Juryurteile führen nicht selten zu einer Nivellierung der Bewertungen und vor allem am oberen Rand der Bewertungsskala zu einer Maskierung von Qualitätsunterschieden. Bei weinfreaks.de setzen wir die Juryverkostung nur noch als ergänzende Verkostungsform ein. Selbstverständlich verkosten dabei alle Jurymitglieder blind. Die zu erwartenden Nivellierungseffekte versuchen wir durch eine spezielle Metrik zur Mittelwertbildung abzuschwächen.

Für Juryverkostungen wünschen wir uns möglichst heterogen besetzte Gruppen, in denen Weinfachleute gemeinsam mit weininteressierten Laien verkosten und diskutierten. Die Teilnahme an unseren Juryverkostungen steht daher prinzipiell jedem Weinfreund offen. Regelmäßig begrüßen wir auch Persönlichkeiten aus der Weinszene in unserer Mitte.